Die Camper werden gebeten, bei der Ankunft zwecks Anmeldung ihre Personalausweise abzugeben.
Das Mitbringen von Hunden ist gestattet. Sie müssen jedoch IMMER AN DER LEINE geführt werden, auch in der Nähe des Zeltes oder des Wohnmobils.
Es ist verboten, Fahrzeuge in der Nähe des Restaurants außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze zu parken.
Rundfunk und Fernsehempfänger, Plattenspieler, Tonbandgeräte u. dgl. sind immer auf Zimmerlautstärke einzustellen und müssen wahrend der Ruhezeit ausgeschaltet werden.
Wer die Ruhezeit stört wird des Campingplatzes verwiesen.
Von 23:00 bis 7:30 Uhr ist Ruhezeit. Jeder Lärm, der die Camping-Gaste irgendwie stören könnte, ist zu vermeiden. Auch das Auf- und Abbauen von Zeiten ist innerhalb der Ruhezeiten strengstens verboten.
Es ist außerdem untersagt, Rundfunkempfänger u. dgl. einzuschalten, geräuschvolle Gruppen zu bilden oder Versammlungen abzuhalten, die Spielplätze zu benutzen sowie mit motorisierten Fahrzeugen zu fahren.
Besucher werden nur mit Erlaubnis der Direktion eingelassen: Diese müssen ebenfalls ihren Ausweis abgeben. Sie haben das Recht auf eine Stunde Aufenthalt, danach müssen sie die reguläre Tagesgebühr bezahlen. Die Besucher haben von 7:30 bis 20:30 Uhr Zutritt und müssen den Campingplatz bis 23:00 Uhr verlassen.
Behälter für das Abwasser unter den Wohnwägen sind verpflichtend vorgeschrieben.
Abreisende Gäste werden gebeten, die Rechnung zu bezahlen und den Campingplatz bis 10:00 Uhr zu verlassen. Danach wird auch für die alleinige Anwesenheit von Personen ein Tag mehr in Rechnung gestellt.
Die Abfalltonne befindet sich auf dem Vorplatz auf der rechten Seite an der Ausfahrt des Campingplatzes. Der Abfall darf auf keinen Fall in die Mülleimer in den Toiletten geworfen werden.
Es ist strengstens verboten, die Pflanzen und Einrichtungen des Campingplatzes zu beschädigen, Gräben rund um die Zelte zu graben, heiße, salzige Flüssigkeiten oder Müll auf den Boden zu schütten oder Feuer im Freien zu entzünden. Grills dürfen mit Holzkohle verwendet werden, solange der Rauch die Nachbarn nicht stört und die Wiese und den umliegenden Bereich nicht beschädigt wird.
Auf Anfrage steht auch ein Arzt zu Ihrer Verfügung.
Alle abreisenden Personen sind dazu angehalten, Abfälle jeglicher Art sowie Steine vom Stellplatz zu entfernen und eventuelle Löcher im Boden zu bedecken.
Jeder Camper ist dazu angehalten, die Gegenstände aus seinem Eigentum zu überwachen.
Die Leitung übernimmt keine Haftung für Entwendungen oder Verluste von Gegenständen, die nicht zur Verwahrung in der Leitung abgegeben wurden..
Es ist verboten, Autos oder Wohnwägen zu waschen.
Minderjährige werden in Begleitung der Eltern oder volljähriger Verwandter zugelassen.
Kinder müssen bei der Benutzung der verschiedenen Einrichtungen und in den Toiletten begleitet werden.
Die Eltern haften direkt für ihre Kinder.
Die Kinder müssen von ihren Eltern beaufsichtigt werden: Diesbezüglich lehnt die Leitung jegliche Haftung ab.
Im Fall eines Verzichts muss der gebuchte Zeitraum zur Gänze bezahlt werden (Art. 7 der internationalen Hotellerie-Richtlinien).